Die Antiterrordatei verstößt zumindest in Details gegen das Grundgesetz. Das hat sich nach der mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgezeichnet.
Die Verfassungsrichter befassten sich am Dienstag mit der gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten. Sie wurde 2006 von der Großen Koalition beschlossen. Rund 16 800 Personen sind darin gespeichert, vor allem Islamisten, aber auch kurdische PKK-Aktivisten. Nur 3400 der gespeicherten ...