Tagesspiegel

Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht

Auch die Verfassungsrichter werden sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert - auch ohne Fernseher. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.  

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag bestätigt. Früher kam ...

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