Das Bundesverfassungsgericht bestätigte ein BGH-Urteil von 2009. Die Beweislast liegt bei den Vereinen. Ein Bayern München-Fan hatte gegen ein gegen ihn verhängtes bundesweites Stadionverbot geklagt.
Gegen Fußballfans, die sich in einem gewaltbereiten Umfeld bewegen, können bundesweite Stadionverbote verhängt werden. Konkrete Straftaten müssen nicht nachgewiesen werden. Das entschied jetzt der ...