Ceta-Klagen abgelehnt
Verfassungsgericht: Vorläufige Anwendung des Handelsvertrags mit Kanada verletzt keine Rechte.
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. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen das Ceta-Handelsabkommen der EU mit Kanada abgelehnt. Die vorläufige Anwendung des Vertrags seit 2017 verletze keine Grundrechte. Damit wurden vier Verfassungsklagen mit insgesamt rund 200 000 Unterstützern und Unterstützerinnen und eine Organklage abgelehnt.
Durch das Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada intensiviert werden. Über 90 Prozent der Zölle werden beseitigt. Investoren können wegen direkter und indirekter Enteignung bei einem Ceta-Gericht auf Entschädigung klagen.Doch im ...