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Seit November sind Ein-Euro-GmbH’s erlaubt

Chance für Kleinkaufleute und Handwerke"

Bruno Kohlmeyer
  • Fr, 02. Januar 2009, 16:38 Uhr
    Lahr

In den vergangenen Wochen mehren sich die Veröffentlichungen im Handelsregister, mit denen die Gründung einer "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" mitgeteilt wird. Dabei handelt es sich auch um eine "Mini-GmbH" oder um eine "Ein-Euro-GmbH".

Michael Jürgenmeyer  | Foto: Heidi Foessel
Michael Jürgenmeyer Foto: Heidi Foessel
Was es mit dieser neuen Form auf sich hat, darüber sprach BZ-Redakteur Bruno Kohlmeyer mit Rechtsanwalt Dr. Michael Jürgenmeyer.
BZ: Herr Jürgenmeyer, was ist eigentlich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und welche Besonderheiten zeichnen sie aus?
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