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Baden-Württemberg

Corona-Testpflicht an Schulen mit gefährdeten Kindern bleibt bestehen

  • dpa

  • Mi, 13. April 2022, 13:50 Uhr
    Südwest

Ursprünglich wollte Baden-Württemberg für alle Schüler die Corona-Testpflicht mit Beginn der Osterferien aufheben. Für besonders gefährdete Schüler bleibt sie jetzt bis zu den Sommerferien bestehen.

Ein Corona-Schnelltest liegt in einer Schule auf einem Tisch.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Ein Corona-Schnelltest liegt in einer Schule auf einem Tisch. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Einige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich auch nach den Osterferien auf das Coronavirus testen lassen. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung sollen die Tests bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Viele Schülerinnen und Schüler in diesen Einrichtungen hätten ein erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken.

Zweimal pro Woche werden die Schüler getestet

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter müssen sich nach Angaben des Kultusministeriums zweimal in der Woche testen. Um die Tests durchführen zu können, stelle die Landesregierung etwa 300 000 Euro zur Verfügung. "Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert", teilte das Ministerium mit.

Das Land Baden-Württemberg hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die Testpflicht ursprünglich für alle Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Osterferien aufzuheben.

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Ressort: Südwest

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