Cum-Ex-Finanzgeschäfte: Organisierte Ausplünderung der Staatskasse
Cum-Ex-Geschäfte mit Steuerrückerstattungen waren Straftaten, hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Erschreckend, dass es dieser Feststellung bedarf. Moral gilt auf den Finanzmärkten nichts.
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Gier frisst nicht nur Hirn, sondern auch Moral. Diese Erkenntnis ist ein Treiber der internationalen Finanzmärkte, die sich vom Diener der Realwirtschaft längst zu deren Herrn aufgeschwungen haben und die nur eine Regel akzeptieren: Gut ist, was dem Profit nützt. Moral aber bremst die Rendite. ...