Account/Login

Arbeitsrecht

Darf ich eigentlich am Schreibtisch essen und trinken?

  • dpa

  • Mo, 06. Februar 2023, 19:23 Uhr
    Beruf & Karriere

Viele Beschäftigte trinken gerne Kaffee während sie arbeiten, manche frühstücken morgens erstmal vor dem Computer. Doch kann der Arbeitgeber Croissants und Co. vor dem Laptop auch verbieten?

Zu den E-Mails ein Snack: Ob das Essen..., fragt man am besten den Arbeitgeber.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Zu den E-Mails ein Snack: Ob das Essen am Schreibtisch im Büro erlaubt ist, fragt man am besten den Arbeitgeber. Foto: Christin Klose (dpa)
1/2
Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittagstief vor dem Bildschirm zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel