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Darum prüfe, wer sich rechtlich bindet

Christian Mohr
  • Mo, 05. Mai 2014
    Kreis Lörrach

EXPERTEN ZUM THEMA: Grundsätzliches zur Bindungswirkung von gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten.

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LÖRRACH. Die meisten Ehegatten möchten die Erbfolge gemeinsam regeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält hierfür das Ehegattentestament bereit, von dem man annehmen sollte, dass es so einfach und eindeutig benutzt werden kann, dass kaum Fehler gemacht werden. Tatsächlich ist die klare Gestaltung eines gemeinschaftliche Testament ohne professionelle Hilfe gar nicht so einfach.

Ein alltäglicher Fall
Ein gemeinschaftliches Testament enthält folgende Regelung: "Wir, die Eheleute…bestimmen für den Fall unseres Todes: Wir setzen uns gegenseitig zu Vollerben unseres dereinstigen Nachlasses ein, dergestalt, dass der Überlebende von uns berechtigt ist, frei und unbeschränkt über den Nachlass zu verfügen. Nach dem Tod des Überlebenden soll unsere Tochter alleiniger Erbe unseres ...

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