Das klare Votum der Union gibt die Richtung vor

Jeder nach seinem Gewissen: Ende Januar entscheidet der Bundestag über die Forschung mit embryonalen Stammzellen.
Es wird spannend. Am 30. Januar entscheidet der Bundestag, ob es in Deutschland eine Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen geben wird. Und bis zuletzt wird offen sein, wie sich die Abgeordneten entscheiden. Denn der so genannte Fraktionszwang gilt bei dieser Abstimmung nicht. Wie bei den Beschlüssen zur strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs oder zum Transplantationsgesetz entscheiden die Parlamentarier so, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Somit liegen im Plenum auch keine Anträge der Fraktionen vor. Vielmehr haben sich Abgeordnete verschiedener Parteien zu "Gruppenanträgen" zusammengefunden. In ihnen ...
Somit liegen im Plenum auch keine Anträge der Fraktionen vor. Vielmehr haben sich Abgeordnete verschiedener Parteien zu "Gruppenanträgen" zusammengefunden. In ihnen ...