Das Leben des Menschen ist zum zentralen Schutzobjekt geworden
Ralph Bernhard
BZ-Serie zum Grundgesetz: Das Grundgesetz sichert das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit.
Artikel 2 (2) des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das menschliche Leben stellt ...