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Luftverkehrsordnung

Das müssen Hobbyflieger beachten, wenn sie mit einer Drohne filmen

Jennifer Reyes
  • Fr, 07. September 2018, 16:13 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Drohnen mit Kameras werden auch in Freiburg immer beliebter, doch die Regeln für ihre Nutzung sind kompliziert. Wer ohne Genehmigung filmt, muss mit Strafen zwischen fünf und 50.000 Euro rechnen. Vor allem Hobbyfilmer müssen aufpassen.

Drohnen liefern eindrucksvolle Luftbil... sie dürfen nicht überall in die Luft.  | Foto: Ingo Schneider
Drohnen liefern eindrucksvolle Luftbilder – aber sie dürfen nicht überall in die Luft. Foto: Ingo Schneider
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Drohnenpiloten haben es nicht leicht. Seit April vergangenen Jahres gilt die neueste Fassung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) für unbemannte Luftsysteme, die das Aufsteigen von Drohnen noch komplexer gemacht hat. Die "Sicherheit im Luftraum zu erhöhen" war im Jahr 2017 für den damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt der Anlass gewesen, die Gesetze im Umgang mit Drohen zu überarbeiten.
Freizeit-Piloten sind eingeschränkt
Während vor April 2017 kein Drohnenflug ohne Erlaubnis möglich war und die Aufstiegserlaubnisse nach Unterscheidung von gewerblicher und privater Drohnen-Nutzung vergeben wurden, gibt es für Drohnen nun das grüne Licht zum Starten in Abhängigkeit zu Gewicht, Antriebsart und dem Ort des Aufstiegs. Doch gerade Freizeit-Piloten sind in ihrer Wahl nach Flugfeldern, ...

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