Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Namensschild auf der Uniform von Polizisten darf bleiben

Polizisten können verpflichtet werden, im Dienst ein Namensschild zu tragen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zwei Polizisten aus Brandenburg hatten dagegen geklagt.
Erforderlich ist aber eine gesetzliche Regelung im jeweiligen Bundesland. Die meisten Länder mit Kennzeichnungspflicht müssen deshalb nachbessern.
In Brandenburg besteht die Kennzeichnungspflicht seit 2013. Wenn ein Polizist Uniform trägt, muss er ein Namensschild anstecken. Bei ...
In Brandenburg besteht die Kennzeichnungspflicht seit 2013. Wenn ein Polizist Uniform trägt, muss er ein Namensschild anstecken. Bei ...