Samenspende
Das Recht auf den Namen des Vaters
Gericht: Reproduktionsmediziner müssen Kindern, die per Samenspende gezeugt wurden, den Namen ihres Erzeugers mitteilen.
FREIBURG. Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat einen Anspruch, den Namen des Spenders zu erfahren. Das entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Pilotprozess.
Geklagt hatte die heute 21-jährige Geschichtsstudentin Sarah P., die sich auch im Verein Spenderkinder engagiert. Ihre Mutter hatte ihr erst vor vier Jahren erzählt, dass der Mann, den sie bisher für ihren Vater hielt, nicht ihr leiblicher Vater ist. Da ...