Das Urteil im Lübcke-Mordprozess ist gut für den Rechtsstaat
Im Lübcke-Prozess hat das Gericht nach dem Rechtsstaatsprinzip geurteilt, meint BZ-Chefredakteur Thomas Fricker. Die Kritik, es habe rechtsextreme Netzwerke zu wenig beleuchtet, greife aber ins Leere.