Kommentar

Das Urteil im Lübcke-Mordprozess ist gut für den Rechtsstaat

BZ-Plus Im Lübcke-Prozess hat das Gericht nach dem Rechtsstaatsprinzip geurteilt, meint BZ-Chefredakteur Thomas Fricker. Die Kritik, es habe rechtsextreme Netzwerke zu wenig beleuchtet, greife aber ins Leere.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Kassler Regierungspräsident Walter...nge von einem Rechtsextremen ermordet.  | Foto: Uwe Zucchi (dpa)
Der Kassler Regierungspräsident Walter Lübcke, Mitglied der CDU, wurde im Juni 2019 wegen seines Engagements für Flüchtlinge von einem Rechtsextremen ermordet. Foto: Uwe Zucchi (dpa)
Das Urteil ist eindeutig und auch wieder nicht. Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel