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Kommentar

Das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutz ist klassischer Karlsruher Stil

Christian Rath
  • Di, 26. April 2022, 22:03 Uhr
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BZ-Plus Bei den Corona-Maßnahmen gestand Karlsruhe dem Gesetzgeber weiten Gestaltungsspielraum zu. Nun hat das Bundesverfassungsgericht wieder so geurteilt, wie man das erwartet.

In der Regel gibt Karlsruhe den Sicher...meint BZ-Rechtsexperte Christian Rath.  | Foto: Uli Deck (dpa)
In der Regel gibt Karlsruhe den Sicherheitsbehörden letztlich doch das, was sie haben wollen, meint BZ-Rechtsexperte Christian Rath. Foto: Uli Deck (dpa)
Es gab ja schon Getuschel, ob das Bundesverfassungsgericht seinen Aufgaben noch ausreichend nachkomme. ...

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