Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass niemand wegen einer Behinderung bei einer Triage benachteiligt wird. Dieses Urteil ist richtig und wichtig.
Bei der Festlegung der Kriterien für die Triage darf der Hinweis auf eine Behinderung keine Rolle spielen (auf dem Foto ein Krankentransport in Nordrhein-Westfalen), urteilte das Bundesverfassungsgericht. Foto: Fabian Strauch (dpa)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen ist jedem staatlichen und gesellschaftlichen Handeln aufgegeben. Es gibt keine Abstufungen: Junge und Alte, ...