Werbung für Abtreibungen ist in Deutschland immer noch strafbar. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung will den Paragrafen 219a streichen. Die Union will stattdessen Beratungsstellen stärken.
Als „unhaltbar“ hat Bundesjustizminister Marco Buschmann den Paragrafen 219a bezeichnet. Foto: Silas Stein (dpa)
Das Bundeskabinett will das Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil ...