Die Einbindung des Like-Buttons von Facebook auf Internetseiten verstößt gegen deutsches Recht, falls Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe informiert werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Wer im Internet den Gefällt-mir-Knopf drückt, tut mitunter nicht nur sein Gefallen kund. Er gibt auch andere Dinge über sich preis. Das soziale Netzwerk Facebook bekommt über den Like-Button nicht nur Daten der eigenen Nutzer in die Hände, sondern auch von den ...