Oberster Datenschützer im Interview
"Datenschutz ist keine Gängelung"

Ist es ein Grund zum Feiern? Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nun ein Jahr in Kraft. Baden-Württembergs oberster Datenschützer erklärt, warum sie in seinen Augen kein Bürokratiemonster ist.
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO beraten Datenschützer Vereine, Behörden und Unternehmen und kontrollieren, ob diese sich daran halten – auch auf die ganz großen, internationalen Konzerne haben sie ein Auge. Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kann ein Bußgeld der Behörden bei Verstößen betragen. Darüber sprach Christian Rath mit Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg.
Brink: Nein. Ich habe mich über diese Diskussion ziemlich geärgert. Datenschutz ist keine Gängelung, sondern sichert die Freiheit vor Manipulation und Fremdbestimmung. Grundsätzlich soll jeder Herr seiner Daten sein und zumindest wissen, was andere über ihn wissen.
BZ: Viele Bürger hatten aber den Eindruck, es werde alles viel komplizierter und keiner blicke mehr durch.
Brink: In Deutschland hat sich durch das Inkrafttreten der einheitlichen EU-Verordnung gar nicht so viel geändert. Wer die Daten von anderen erfasst, ...