Account/Login

Dauerüberwachung ist nicht rechtens

Christian RathJoachim Röderer
  • &

  • Mi, 05. Dezember 2012
    Südwest

Ein entlassener Sicherungsverwahrter aus Freiburg hat beim Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Ohne ein aktuelles Gutachten ist polizeiliche Dauerüberwachung nicht rechtens.   | Foto: dpa
Ohne ein aktuelles Gutachten ist polizeiliche Dauerüberwachung nicht rechtens. Foto: dpa
KARLSRUHE. Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung von entlassenen Sicherungsverwahrten muss auf aktuelle psychiatrische Gutachten gestützt werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und gab einem in Freiburg wohnenden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel