Ein entlassener Sicherungsverwahrter aus Freiburg hat beim Bundesverfassungsgericht Erfolg.
KARLSRUHE. Die Rund-um-die-Uhr-Überwachung von entlassenen Sicherungsverwahrten muss auf aktuelle psychiatrische Gutachten gestützt werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und gab einem in Freiburg wohnenden ...