Der Angeklagte bezahlte seine Hochzeitsfeier aus der Firmenkasse
Das Freiburger Amtsgericht verurteilte einen 42-jährigen Manager wegen Betrugs und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten zur Bewährung.
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Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, allerdings zur Bewährung, kassierte ein 42-jähriger Manager vor dem Amtsgericht Freiburg, der von 2010 bis 2016 de facto als Geschäftsführer bei einer IT-Firma tätig war – und dabei mehrfach in Betrügereien verwickelt. Zudem hat der Mann sich ...