Urteil
Der Chef muss seine Mitarbeiter warnen, wenn Urlaubstage verfallen
Gute Nachrichten für Angestellte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihnen den Rücken bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen. Ein Urteil des EuGH
Urteil
Gute Nachrichten für Angestellte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihnen den Rücken bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen. Ein Urteil des EuGH
Bereits Abonnent/in? Anmelden
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar