Der Knoten ist nicht so rasch zu lösen
Ein Mitarbeiter, der bei den Ermittlungen gegen das IBW als Zeuge auftritt, klagt gegen seine fristlose Kündigung.
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LÖRRACH. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist gescheitert – überrascht hat das nicht. Tief sind die Gräben zwischen den Parteien. Ein Mitarbeiter, der die Ermittler mit Material gegen seinen Arbeitgeber versorgte, klagt gegen seine fristlose Kündigung. Er möchte nicht weiter beschäftigt werden, aber eine Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung. Der Arbeitgeber lehnt das ab.
Der Fall hat einen komplexen Hintergrund, darum war er bei diesem ersten Termin nicht abschließend zu behandeln. Die beklagte Gesellschaft für Wirtschafts- und Verbandsmanagement (GWV) ...