Wohnen

Der Mieterbund fordert eine gesetzliche Obergrenze

Der Verbund will, dass die Politik eine gesetzliche Obergrenze für neue Mietverträge erlässt. Dieser Vorschlag ist zwar nicht neu. Er könnte wegen rapide steigender Mieten aber ausreichend Unterstützung in der Politik finden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wenn Mieter nicht kaufen wollen: Ärger bei Wohnungsprivatisierung  | Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide
Wenn Mieter nicht kaufen wollen: Ärger bei Wohnungsprivatisierung Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide

BERLIN. Der Wohnungsmarkt in vielen Großstädten ist wie leer gefegt; für viele Mieter wird das Wohnen immer teurer. Jetzt müsse die Politik ran, fordert der Deutsche Mieterbund. Er will eine gesetzliche Obergrenze bei Neuverträgen durchsetzen. Dieser Vorschlag ist zwar alles andere als neu, könnte heutzutage aber wegen rapide steigender Mieten in den Zuzugsregionen ausreichend Unterstützung in der Politik finden.

"Wo die Nachfrage da ist, schießen die Mieten in den vergangenen zwei bis drei Jahren richtig durch die Decke", sagte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Während es im laufenden Mietverhältnis bereits Beschränkungen gebe, könnten Neuvertragsmieten einfach erhöht werden. Es sei an der Zeit, dort einzugreifen. Der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel