Der Sport und das Steuergesetz

Moralisch? Unmoralisch? Ein Umfrage bei südbadischen Klubs.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
FREIBURG (gg/hjk/küb/us). Borussia Dortmund hat den Stein ins Rollen gebracht. Der Verein gab kürzlich zu, seinen kickenden "Millionarios" Nacht-und Feiertagszuschläge zu bezahlen. Das ist rechtens, weil in Paragraf 3 b des Einkommensteuergesetzes geregelt (siehe Info-Box). Wenige Tage danach wurde bestätigt, dass es im Eishockey und Basketball bei vielen Vereinen gängige Praxis ist, dass Sportler und Trainer in der spielfreien Zeit Arbeitslosengeld beziehen. Diesen Meldungen folgte eine öffentliche Diskussion über Moral und Unmoral im Sport. Die BZ hörte sich hierzu unter den betroffenen südbadischen Erst- und Zweitligaklubs um.
Fußball: Der Sportclub Freiburg hält es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel