Der Staat muss Behinderte bei Corona-Triage schützen

Bund will nach Aufforderung durch Bundesverfassungsgericht zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.
(AFP/BZ). Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei einer Corona-bedingten Triage zu treffen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Betten und Geräte wegen einer Behinderung benachteiligt würden. Die Bundesregierung will rasch ein Gesetz vorlegen.