Der Vorwurf des Menschenhandels gegen einen Ortenauer ist nicht zu beweisen
Nach einem aufwändigen Prozess, in dem es um Menschenhandel gegangen ist, ist ein 29-Jähriger aus der südlichen Ortenau mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.
"Der Rechtsstreit war ein ungewöhnliches und sehr aufwändiges Verfahren", fasste der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg, Tim Richter, bei der Urteilsverkündung in einem Strafprozess am Montag zusammen: Der Hauptanklagevorwurf, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, sieht im Strafrahmen eine Freiheitsstrafe ...