Kommentar

Der VW-Konzern steht nun an dem Pranger, an den er schon lange gehört

BZ-Plus Sittenwidrig, arglistig: Das Urteil fällt eindeutig aus – doch auch jetzt entschuldigt sich VW nicht. Das spricht für sich. Lob verdient hingegen der Gesetzgeber – für die neue Musterfeststellungsklage.  

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Blick in einen VW-Dieselmotor. Höchstr...den „arglistig“ getäuscht.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Blick in einen VW-Dieselmotor. Höchstrichterlich ist nun entschieden: VW hat seine Kunden „sittenwidrig“ geschädigt und die Genehmigungsbehörden „arglistig“ getäuscht. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Nun ist es rechtskräftig. VW hat seine Kunden "sittenwidrig" geschädigt und die Genehmigungsbehörden "arglistig" ...

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