Interview
Wie der Verfassungsschutz mit AfD und Pegida umgeht

Wann ist eine Partei, wann sind Bewegungen konservativ-demokratisch – und ab wann rechtsextremistisch? Zuständig für diese politische Einschätzung ist der Verfassungsschutz. Darüber sprach Christian Rath mit Beate Bube (52), Präsidentin des Landesamts in Baden-Württemberg.
BZ: Frau Bube, viele glauben, die Verfassungsschützer seien ratlos im Umgang mit AfD, Pegida und Hassbürgern. Wann beginnt der Verfassungsschutz, eine Partei oder Bewegung zu beobachten? Gibt es da feste Regeln oder sagt Ihnen der Innenminister, was er für gefährlich hält?
Bube: Natürlich arbeiten wir nach festen Maßstäben, die bundesweit im Verfassungsschutzverbund abgestimmt wurden – und nicht auf Zuruf der Politik.
BZ: Der Stuttgarter CDU-Innenminister Thomas Strobl hat Sie im Juli zur Prüfung aufgefordert, ob die AfD überwacht werden kann, sein SPD-Vorgänger Reinhard Gall hatte dies im Februar ebenso getan.
Bube: Ein Auftrag zur Prüfung ist keine Weisung zur Beobachtung. Auch die Politik erkennt an, dass wir nach klaren Regeln arbeiten.
BZ: Wo kann man die Regeln nachlesen?
Bube: Im Verfassungsschutzgesetz des ...
Bube: Natürlich arbeiten wir nach festen Maßstäben, die bundesweit im Verfassungsschutzverbund abgestimmt wurden – und nicht auf Zuruf der Politik.
BZ: Der Stuttgarter CDU-Innenminister Thomas Strobl hat Sie im Juli zur Prüfung aufgefordert, ob die AfD überwacht werden kann, sein SPD-Vorgänger Reinhard Gall hatte dies im Februar ebenso getan.
Bube: Ein Auftrag zur Prüfung ist keine Weisung zur Beobachtung. Auch die Politik erkennt an, dass wir nach klaren Regeln arbeiten.
BZ: Wo kann man die Regeln nachlesen?
Bube: Im Verfassungsschutzgesetz des ...