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Die Abgrenzung setzen andere fest

Ralf Morys
  • Sa, 16. Oktober 2004
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Außenbereichssatzung für Raitenbuch fällt kleiner aus / Zwei Grundstücke finden keine Aufnahme / Landratsamt setzt Grenzen.

LENZKIRCH. Die große Lösung für die Außenbereichssatzung in Raitenbuch ist in weite Ferne gerückt. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt hat in Vorgesprächen klar abgesteckt, welche Grundstücke sie bebauen lässt. Zwei westlich gelegene und von den Eignern gerne in die Außenbereichssatzung aufgenommene Grundstücke müssen außen vor bleiben, was in einem Falle wohl juristische Schritte nach sich ziehen könnte. Nur fünf Bauplätze gibt es demnach. Der Gemeinderat nahm die Anregungen der zweiten Offenlegung zur Kenntnis.

Vor mehr als drei Jahrzehnten hat die Gemeinde im kleinen Raitenbuch 20 000 Quadratmeter im Bereich "Mühlenwies" am Beginn der lockeren Bebauung erworben, um sie mit sechs Bauplätzen nutzen zu lassen. Die ungeklärte Abwasserfrage erwies sich lange Jahre als Hemmschuh und führte zu einer ...

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