Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen Beate Zschäpe: Sie habe sich maßgeblich an den NSU-Taten beteiligt und das Leben im Untergrund getarnt. Auch die Revision weiterer Verurteilter wurde abgelehnt.
Beate Zschäpe muss eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld wird sie auch nicht nach 15 Jahren freikommen können. Foto: Tobias Hase (dpa)
Der NSU verübte in den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen Kleingewerbetreibenden), zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15 Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ...