Migrationspolitik
Die Dublin-III-Verordnung ist gescheitert
Manfred Riem (Freiburg)
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Viel Lärm um nichts: Gericht erklärt Zurückweisung Asylsuchender hinter der Grenze für rechtswidrig. So schreibt die Badische Zeitung am 2.6.2025.
Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin handelt es sich um eine Einzelentscheidung. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind aber nicht einheitlich. Andere Gerichte können zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen, in dem sie die Ausnahmeregelung des Artikels 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Ausrufung einer Notlage bejahen.
Das Berliner Verwaltungsgericht beruft sich auf die EU-Verordnung 604/213, die Dublin-III-Verordnung. Diese Verordnung wird spätestens ab 1.7.2026 durch die EU-Verordnung 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement abgelöst. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Dublin-III-Verordnung gescheitert ist, da sich niemand mehr an diese gehalten hat. Alle zehn EU-Verordnungen des GEAS-Reformpakets (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) sind im Amtsblatt der EU vom 22. Mai 2024 veröffentlicht.
Zum Schluss noch etwas Erheiterndes: Schon das bisherige Asylrecht war schwer zu verstehen. Aber das neue Asylrecht ist ein Meisterstück der totalen Verwirrung ob seiner vielen Regelungen.
Manfred Riem, Freiburg