Die freie Fahrt an Grenze bleibt aus

Auch nach dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen im November kontrolliert der Zoll weiter den Reiseverkehr.  

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KREIS WALDSHUT (hjh). Wenn in der Schweiz im November das Schengen-Abkommen in Kraft tritt, sollte man annehmen, dass dann auch am Hochhrein der freizügige Reiseverkehr praktiziert wird, so wie an der deutsch-französischen Grenze. Doch das wird nicht der Fall sein. Der Grund: Die Schweiz tritt nicht der europäischen Zollunion bei. Das heißt: Warenkontrollen und damit einhergehende Ausweiskontrollen beim Reiseverkehr wird es weiter geben. Bei der Ein- und bei der Ausreise. Darauf wies jetzt der deutsche Zoll hin.

"Freie Fahrt wie an der Grenze zu Frankreich wird es ab November nicht geben", warnt Kurt Jehle, Chef der Zollbeamten im Kreis Waldshut, vor Illusionen. Auch wenn das Schengen-Abkommen mit der Schweiz dann Realität wird, müssen die ...

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