Die Gemeinde gewinnt gegen BASF
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Normenkontrollantrag gegen die Veränderungssperre ab.
GRENZACH-WYHLEN. Der Normenkontrollantrag gegen die von der Gemeinde ausgesprochene Veränderungssperre über dem BASF-Areal ist abgelehnt. Vergangene Woche hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim darüber verhandelt (wir berichteten), am Mittwoch wurde das Urteil verkündet.
DAS SAGT DAS GERICHT:"Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan für das Gebiet ,Rheinvorland West’ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom 19. März 2013 ist rechtmäßig", beginnt die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Damit hat der dritte Senat die beiden Normenkontrollanträge der BASF und des ...