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Die Gemeinde gewinnt gegen BASF

Ralf H. Dorweiler
  • Do, 19. März 2015
    Grenzach-Wyhlen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Normenkontrollantrag gegen die Veränderungssperre ab.

Eingang des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim   | Foto: ZVG
Eingang des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim Foto: ZVG

GRENZACH-WYHLEN. Der Normenkontrollantrag gegen die von der Gemeinde ausgesprochene Veränderungssperre über dem BASF-Areal ist abgelehnt. Vergangene Woche hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim darüber verhandelt (wir berichteten), am Mittwoch wurde das Urteil verkündet.

DAS SAGT DAS GERICHT:
"Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan für das Gebiet ,Rheinvorland West’ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom 19. März 2013 ist rechtmäßig", beginnt die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Damit hat der dritte Senat die beiden Normenkontrollanträge der BASF und des ...

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