Kommentar

Die gerichtliche Überprüfung der Müllheimer Unterkunftsgebühren ist angemessen, der begleitende Tonfall eher nicht

BZ-Plus Dass der Streit um die Gebühren für Müllheimer Obdachlosenunterkünfte vor Gericht gebracht wird, geht völlig in Ordnung. Mitschwingende Unterstellungen wären dazu aber nicht nötig, meint unser Autor.  

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