Die Gleichbehandlung sollte für alle gelten

Der Gesetzentwurf Baden-Württemberg zum Kopftuchverbot an Schulen verfehlt teilweise Vorgaben des Verfassungsgerichts.  

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So schnell kann Gesetzgebung sein. Vor sieben Wochen urteilte das Bundesverfassungsgericht: "Kein Kopftuchverbot ohne Gesetz." Und schon heute wird die Landesregierung in Stuttgart eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen. So soll die Einstellung der deutsch-afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin doch noch verhindert werden. Der Streit dürfte ...

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Schlagworte: Fereshta Ludin, Corinna Werwigk-Hertneck

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