Die Jugend muss beteiligt werden
Städte und Gemeinden favorisieren unterschiedliche Modelle.
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KREIS EMMENDINGEN (BZ). Im vergangenen Dezember wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geändert. Mit dieser Änderung ist jetzt auch die Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Gemeinden, die deren Interessen berühren, verpflichtend. Dazu müssen die Kommunen nun geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln. Einige habe dies bereits getan, einige sind mitten drin.
In einigen Gemeinden im Landkreis Emmendingen werden Jugendliche bereits beteiligt, wie laut einer Mitteilung des Landratsamts die folgenden Beispiele der Kreisjugendarbeit zeigen: Die Gemeinden Denzlingen, Endingen ...