. Angela Merkel hat als Kanzlerin während der Thüringen-Krise vor zwei Jahren die Rechte der AfD verletzt. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest und gab einer Klage der AfD-Bundespartei statt. Die Entscheidung fiel mit 5 zu 3 Richterstimmen jedoch denkbar knapp.
Konkret ...