Die Kanzlerin musste neutral sein

Rüge des Verfassungsgerichts: Angela Merkel habe ihr Amt missbraucht, als sie die AfD 2020 als demokratieschädlich qualifizierte.  

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Merkel sagte damals zur Thüringen-Wahl...20;. Dagegen erhob die AfD Organklage.  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Merkel sagte damals zur Thüringen-Wahl, dass das „Ergebnis rückgängig gemacht werden müsse“. Dagegen erhob die AfD Organklage. Foto: Kay Nietfeld (dpa)
. Angela Merkel hat als Kanzlerin während der Thüringen-Krise vor zwei Jahren die Rechte der AfD verletzt. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest und gab einer Klage der AfD-Bundespartei statt. Die Entscheidung fiel mit 5 zu 3 Richterstimmen jedoch denkbar knapp.
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Schlagworte: Angela Merkel, Thomas Kemmerich, Astrid Wallrabenstein