Die Mutter darf anonym bleiben
Französin scheitert mit Klage vor Menschenrechtsgerichtshof.
STRASSBURG/STUTTGART (AP/ dpa). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die anonyme Geburt grundsätzlich gebilligt. Die Straßburger Richter wiesen gestern die Klage einer 37-jährigen Französin ab, die vom Staat Auskunft über ihre leibliche Mutter verlangte. Die baden-württembergische Landesregierung, die eine Bundesratsinitiative zur Legalisierung anonymer Geburten in Deutschland eingebracht hat, begrüßte das Urteil.
In Frankreich haben Mütter seit den 40er-Jahren das Recht, ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preiszugeben. Die Säuglinge werden dann zur ...