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"Die NPD wird nicht fremdbestimmt"

Christian Rath
  • Di, 30. Juli 2002
    Deutschland

     

Regierung, Bundestag und Bundesrat informieren das Bundesverfassungsgericht über Spitzel des Verfassungsschutzes in der NPD.

FREIBURG. Die NPD wurde "nicht durch staatliche Organe fremdbestimmt". Das ist die zentrale Aussage eines Schriftsatzes, den die Anwälte von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.

V-Leute in der NPD seien überzeugte Rechtsextremisten, die sich von ihren Parteikollegen nur dadurch unterschieden, dass sie staatlichen Stellen gegen Geld Informationen aus der Partei zukommen lassen, heißt es in der 47 Seiten starken Stellungnahme, die ...

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