Kommentar

Die Politik verschleppt die Entscheidung über das Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen – zu Lasten der Frauen

BZ-Plus Aufklärung gehört zu den Berufspflichten eines Mediziners – trotzdem werden Ärzte kriminalisiert, die Frauen in der vielleicht schwierigsten Situation ihres Lebens informieren wollen. Zeit für eine sachliche Lösung.  

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Die Frauenärztin Kristina Hänel hat au...Amtsgericht Gießen verurteilt worden.   | Foto: dpa
Die Frauenärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Internetseite darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt – und ist dafür vom Amtsgericht Gießen verurteilt worden. Foto: dpa

Der Streit um Paragraf 219a, das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche, dreht sich nicht um Leben und Tod. Die Frage nach dem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft hat der Gesetzgeber im Paragrafen davor beantwortet. Daran würde sich nichts ändern, wenn man den 219a ersatzlos streichen würde. Die Politik aber verschleppt die Entscheidung – zum Schaden der Frauen.

In dem umstrittenen Passus geht es allein um das Verbot für Ärzte, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Nicht Werbung für die Abtreibung to go, nicht ...

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