Die Selbstkontrolle wird erheblich gestärkt

Länder einigen sich auf Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.  

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Die Länder haben sich über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geeinigt. Damit kann das komplett überholte Jugendschutzrecht von Bund und Ländern voraussichtlich am 1. April 2003 in Kraft treten. In der zuletzt am heftigsten umstrittenen Frage entschieden die Chefs der Staats- und Senatskanzleien, dass Selbstkontrolleinrichtungen künftig bei Prüfungen elektronischer Medien einen Beurteilungsspielraum wahrnehmen dürfen, ohne ein Eingreifen durch behördliche Aufsicht befürchten zu müssen.

Zugleich erhöhten die Länder die Anforderungen an die Organisation der Selbstkontroll-Institutionen. Vor dieser Entscheidung war unter anderem von Landesmedienanstalten und ...

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