Baden-Württemberg

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

BZ-Plus Immobilienbesitzer in Deutschland müssen bis zum 31. Oktobereine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Baden-Württemberg folgt dabei einem eigenen Modell. Das Wichtigste im Überblick.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Grundsteuer wird neu berechnet. Ei...er gewisse Daten ans Finanzamt melden.  | Foto: zhenya  (stock.adobe.com)
1/2
Die Grundsteuer wird neu berechnet. Eigentümer müssen daher gewisse Daten ans Finanzamt melden. Foto: zhenya  (stock.adobe.com)
Immobilienbesitzer in Deutschland müssen bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abgeben. Anlass ist die Grundsteuerreform, die 2025 in Kraft tritt. Baden-Württemberg folgt dabei einem eigenen Modell. Der Steuerexperte Stefan Heine erklärt, was Eigentümerinnen und Eigentümer tun müssen. Die Fragen stellte Barbara Schmidt
Wer muss eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten von Grundstücken, Immobilien oder Eigentumswohnungen. Auch Eigentümer von Betrieben und Flächen der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland müssen eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel