Kann der Lärm von Windkrafträdern den Anwohnern zugemutet werden? Oder erzeugen die Rotoren nur ein Geräusch, das gesetzlich zulässig ist? Im Kreis Emmendingen ist darüber ein heftiger Streit entbrannt.
"Über allen Gipfeln ist Ruh." Wanderers Nachtlied von Johann Wolfgang von Goethe galt bis vor wenigen Jahren auch für die Höhenzüge über dem kleinen Dorf Siegelau, die ein Nebental des Elztals abschließen. Doch heute ist die Ruh’ vorbei. Denn dort oben stehen Windräder. Das bisher letzte wurde im Sommer 2014 auf dem Tännlebühl in Betrieb genommen, fast genau auf der Grenze zwischen Freiamt und Siegelau, einem Ortsteil von Gutach.
Ein Riesenmast, dessen drei Rotorblätter um die Nabe in 135 Meter Höhe kreisen und sich damit bis 185 Meter hochrecken – weit höher als das Freiburger Münster. Weht der Wind mit acht oder neun Meter pro Sekunde, dann hören manche der Nachbarn sein Geräusch auch noch in 1000 Meter Entfernung: "Wub, wub, wub", so beschreibt es einer. Das Wummern entsteht durch den Luftdruck, den die Rotorblätter erzeugen, wenn sie am Mast vorbeisausen.
"Die Gotti kriegt Geld, da kann man doch nichts öffentlich gegen das Windrad sagen" Anwohnerin
Ist das nun ...