Account/Login

Die Wohnruhe darf durch Lärm nicht beeinträchtigt werden

Andrea Gallien
  • Mo, 17. März 2014
    Wittnau

Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Freiburg zur Nutzung des Vereinshauses in Wittnau.

WITTNAU (gln.). Das Vereinshaus im Burgblick und seine Nutzung bleibt weiter ein Thema in Wittnau. Vor einem Jahr hatte das Landgericht Freiburg in einem Urteil im Februar einem Anwohner im Burgblick, der sich gegen vom Vereinshaus ausgehenden Lärm zur Wehr gesetzt hatte, in weiten Teilen Recht gegeben. Die Gemeinde Wittnau ging in Berufung. Nun wurde dieses Urteil vom ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel