34-jährige Pflegekraft wird zu einer Geldstrafe verurteilt / Täterschaft kann nicht in allen Fällen nachgewiesen werden.
STAUFEN. Wegen Diebstahls in 33 Fällen stand jetzt eine 34-jährige Frau vor dem Staufener Amtsrichter. Ihr wurde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Pflegekraft in einer Bad Krozinger Klinik von März 2012 bis Januar 2013 Patienten Bargeld in Höhe von insgesamt 4000 Euro entwendet zu haben. Ebenfalls wurde ihr zur Last gelegt, kurze Zeit danach als Mitarbeiterin ...