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Diebstahl, Nötigung und Falschanzeige

Thomas Loisl Mink

Von

Sa, 04. Dezember 2010

Lörrach

64-Jähriger verurteilt.

LÖRRACH (tm). Nicht wegen räuberischen Diebstahls, aber wegen einfachen Diebstahls, Nötigung und falscher Verdächtigung verurteilte das Schöffengericht einen 64-jährigen Elektrotechniker zu einer Geldstrafe von 1600 Euro. Das Gericht sprach ihn schuldig, gemeinsam mit seiner Frau Waren im Wert von 18,85 Euro gestohlen, sich dann gegen die Ladendetektivinnen gewehrt und diese mit einer falschen Behauptung angezeigt zu haben.

Wie bereits berichtet, waren der Elektrotechniker und seine Frau im April diesen Jahres in einen Lörracher Drogeriemarkt gegangen. Spontan hatte die Frau drei Gegenstände in ihrer Tasche verschwinden lassen. Eine ...

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