Seit Dezember dürfen Apotheken Corona-Schnelltests anbieten. Dabei handelte es sich um ein Angebot nur für Selbstzahler. Nun hat das Landesgesundheitsministerium die Befugnisse erweitert.
Mittlerweile dürfen Apotheken auch potentielle Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Corona-Patienten testen, die Kosten zahle in solchen Fällen der Bund, teilt die ...