Präventionsordnung
Dieser fromme Rebell gerät mit dem Erzbistum Freiburg aneinander

"Den Mummenschanz mache ich nicht mit": Der Neckargemünder Pfarrer Erhard Hucht weigert sich, ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Nun soll er keine Gottesdienste mehr halten dürfen.
Am 26. November hat Hucht einen Brief der Erzdiözese erhalten; er kam per Einschreiben, mit Rückschein. "Kanonischer Verweis (correptio) und Verwaltungsbefehl mit Strafandrohung (praeceptum poenale)" lautet der Betreff. Generalvikar Christoph Neubrand setzt Hucht darin eine "letzte Frist" zur Vorlage des Führungszeugnisses bis zum 15. Januar. Mit Hinweis auf die Canones 1339, 1319 und 1333 des Codex Iuris Canonici, des Gesetzbuches der katholischen Kirche, schreibt Neubrand: "Falls Sie der Verpflichtung bis zu diesem Termin nicht nachkommen, wird Ihnen (...) die öffentliche Feier von Gottesdiensten untersagt (...). Bei hartnäckigem Verharren können weitere Strafen hinzutreten, die Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgeschlossen".
"Der menschenverachtende, überhebliche Ton beleidigt mich und dass man mir kein Gespräch angeboten hat, macht mich fassungslos" Erhard Hucht Er sei geschockt gewesen, sagt Hucht an einem nebligen Dezembertag im Neckargemünder Ortsteil Dilsberg. "Der menschenverachtende, überhebliche Ton beleidigt mich und dass man mir kein Gespräch angeboten hat, macht mich fassungslos." Er habe den Brief des Generalvikars drei Mal gelesen und dann beschlossen: "Das lasse ich mir nicht gefallen." ...